Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen[LJ1]  erinnert uns daran, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte haben wie alle anderen.

Um sicherzustellen, dass diese Grundrechte für Menschen mit Behinderungen nicht nur auf dem Papier existieren, werden in der Konvention die Verpflichtungen der Vertragsstaaten präzisiert und ein Verfahren zur Überwachung der Konvention vorgesehen.

Als belgischer Koordinierungsmechanismus für die UN-Konvention[LJ2]  stellt der FÖD Soziale Sicherheit die Kontaktstelle für die Umsetzung des Übereinkommens dar.

Nachrichten (NL)