Über die UN-Konvention

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde am 13. Dezember 2006 verabschiedet. Es ist der erste globale Menschenrechtsvertrag des 21. Jahrhunderts und ist in Belgien seit dem 1. August 2009 in Kraft.

In der UN-Konvention wird betont, dass allen Menschen mit Behinderungen der Genuss aller Menschenrechte in vollem Umfang garantiert werden muss. Mit den bestehenden Menschenrechtsverträgen ist es nicht ausreichend gelungen, diese Grundrechte für Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen. Folglich sind insbesondere Menschen mit Behinderungen mit verschiedenen rechtlichen, praktischen und physischen Hindernissen konfrontiert. Deshalb legt die UN-Konvention die Verpflichtungen der Vertragsstaaten gegenüber Menschen mit Behinderungen fest.

Die UN-Konvention stellt einen Paradigmenwechsel im Denken über Behinderung dar. Wir betrachten Behinderung nicht mehr aus einem medizinischen Blickwinkel, sondern aus einem sozialen. Dies bedeutet, dass wir uns von einem „Defekt“-Denken lösen, bei dem eine „Lösung“ für eine Beeinträchtigung gesucht wird, und anerkennen, dass die Behinderung auch aus dem Versagen der Gesellschaft resultiert, sich an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen anzupassen. Nicht die Beeinträchtigung selbst ist die Ursache für die Behinderung, sondern die negative Wechselwirkung zwischen der Beeinträchtigung und den sozialen Barrieren oder der nicht vorhandenen Anpassungsfähigkeit der Gesellschaft. Die UN-Konvention gibt uns den Auftrag, diese Hindernisse so weit wie möglich zu beseitigen, damit Menschen mit Behinderungen ihre Grundrechte wahrnehmen und ihr Leben selbstbestimmt gestalten können.

Obwohl die UN-Konvention keine Definition des Begriffs „Behinderung“ enthält, stellt sie jedoch klar, dass zu den Menschen mit Behinderungen diejenigen gehören, „die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“.

Die Grundprinzipien der UN-Konvention sind:

  1. die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Autonomie, einschliesslich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Unabhängigkeit;
  2. die Nichtdiskriminierung;
  3. die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft;
  4. die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit;
  5. die Chancengleichheit;
  6. die Zugänglichkeit;
  7. die Gleichberechtigung von Mann und Frau;
  8. die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und die Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität.

Text der UN-Konvention

UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen setzt sich aus von den Vertragsparteien gewählten Expertinnen und Experten zusammen, die die Umsetzung des Übereinkommens überwachen.

Zunächst ist der UN-Ausschuss für die Bewertung der Berichte [LJ1] der Vertragsstaaten über die Umsetzung der Konvention zuständig. Dieser Berichtszyklus besteht aus einem periodischen Bericht, einem eventuellen Fragebogen, einem interaktiven Dialog zwischen dem Vertragsstaat und dem UN-Ausschuss und den Schlussbemerkungen des UN-Ausschusses mit Empfehlungen für den Vertragsstaat.

Darüber hinaus spielt der UN-Ausschuss eine wichtige Rolle bei der Auslegung der UN-Konvention. Mit Hilfe allgemeiner Kommentare[LJ2]  kann er die Bedeutung der Konvention klären.

Ferner ist der Ausschuss auch für die Prüfung von Individualbeschwerden gegen Vertragsstaaten (auf der Grundlage des Fakultativprotokolls) zuständig.

Weitere Informationen sind auf der Website des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte (externe Website auf Englisch) zu finden.

Tagung der Vertragsparteien

Jedes Jahr treffen sich die Vertragsstaaten sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft im UN-Hauptquartier in New York zu einer Konferenz über die Umsetzung der UN-Konvention: die  Konferenz der Vertragsparteien (externe Website auf Englisch).

Mehr Informationen