Unser Auftrag

Der FÖD Soziale Sicherheit wurde als belgischer Koordinierungsmechanismus und föderale Kontaktstelle für das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen benannt. Der Koordinierungsmechanismus überwacht alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der UN-Behindertenkonvention und koordiniert deren weitere Umsetzung.

Zu den Aufgaben gehören:

  • die Redaktion der belgischen Berichterstattung an den UN-Ausschuss;
  • die Tätigkeit als belgischer Korrespondent für den UN-Ausschuss und für alle Fragen im Zusammenhang mit der UN-Konvention.

Als föderale Kontaktstelle für die UN-Konvention hat der FÖD Soziale Sicherheit die Aufgabe:

  • Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Konvention auf föderaler Ebene zu entwickeln;
  • ein ständiges Netz von Kontaktstellen in den einzelnen Verwaltungen und politischen Gremien zu koordinieren und ihre Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention zu unterstützen.

Als interföderaler Koordinierungsmechanismus hat der FÖD Soziale Sicherheit die Aufgabe:

  • ein ständiges Netz mit den in den Teilstaaten benannten Kontaktstellen zu schaffen;
  • die Kontaktstellen zu unterstützen sowie Informationen und bewährten Verfahren auszutauschen.

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