Allgemeine Bemerkungen
Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen veröffentlicht regelmäßig Erläuterungen dazu, wie die Artikel der UN-Konvention auszulegen sind.
- Allgemeine Bemerkung Nr. 1 Artikel 12 – Gleiche Anerkennung vor dem Recht (.pdf)
- Allgemeine Bemerkung Nr. 2 Artikel 9 – Zugänglichkeit (.pdf)
- Allgemeine Bemerkung Nr. 3 Artikel 6 – Frauen und Mädchen mit Behinderungen (.pdf)
- Allgemeine Bemerkung Nr. 4 Artikel 24 – Recht auf inklusive Bildung (.pdf)
- Allgemeine Bemerkung Nr. 5 Artikel 19 – Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und Inklusion in die Gemeinschaft (.pdf)
- Allgemeine Bemerkung Nr. 6 Artikel 5 – Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung (.pdf)
- Allgemeine Bemerkung Nr. 7. Artikel 4.3 und 33.3 – Partizipation von Menschen mit Behinderungen einschließlich Kindern mit Behinderungen bei der Umsetzung und Überwachung der Konvention (.pdf)
- Allgemeine Bemerkung Nr. 8 (2022) über das Recht von Menschen mit Beeinträchtigungen auf Arbeit und Beschäftigung (.docx)
Weitere Informationen sind auf der Website des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte (externe Website auf Englisch) zu finden.
Diese inoffiziellen Übersetzungen der allgemeinen Bemerkungen des UN-Fachausschusses ins Niederländische sind eine gemeinsame Initiative des FÖD Soziale Sicherheit und der Vlaams Agentschap Binnenlands Bestuur (Team Gelijke Kansen). Dank an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Übersetzung ins Deutsche.