Die UN-Konvention in Belgien

Belgien hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 2. Juli 2009 ratifiziert und es ist in unserem Land seit dem 1. August 2009 in Kraft.

Neben den unmittelbar geltenden Bestimmungen enthalten die Bestimmungen der UN-Konvention auch Verpflichtungen für die Vertragsstaaten, die Initiative zur schrittweisen Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen zu ergreifen, bestehende Barrieren zu beseitigen und die Schaffung neuer Barrieren zu verhindern.

Berichterstattung an die Vereinten Nationen

Um die Fortschritte bei der Verwirklichung der Rechte zu messen, müssen die Länder, die die Konvention ratifiziert haben, dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen regelmäßig Bericht erstatten.

Die Berichterstattung umfasst einen Bericht, zusätzliche Fragen des UN-Ausschusses und einen mündlichen konstruktiven Dialog. Die Zivilgesellschaft und der unabhängige Mechanismus Unia haben die Möglichkeit, dem UN-Ausschuss einen Alternativbericht vorzulegen.

Erste Berichterstattung an den UN-Ausschuss

  • erster periodischer Bericht Belgiens (2011): Niederländisch (.pdf)
  • Fragebogen des UN-Ausschusses (2014): Niederländisch – Französisch
  • Antworten auf den Fragebogen (2014): Niederländisch – Französisch
  • Schlussbemerkungen des UN-Ausschusses zum ersten Bericht Belgiens (2014): Niederländisch (.pdf)

Zweite und dritte Berichterstattung an den UN-Ausschuss (vereinfachtes Verfahren)

  • Fragebogen des UN-Ausschusses zur Berichterstattung (2019): Niederländisch – Französisch
  • zweiter und dritter periodischer Bericht (2020): Niederländisch (.pdf)

Nationale Kontaktstellen

Alle Vertragsstaaten der UN-Konvention müssen eine oder mehrere Kontaktstellen („Focal Points“) benennen, die die Umsetzung der Konvention koordinieren. Wenn mehrere Kontaktstellen benannt werden, kann auch ein nationaler Koordinierungsmechanismus für die Kontaktstellen angegeben werden.

In Belgien wurde eine Kontaktstelle auf föderaler Ebene und für jedes Teilgebiet benannt. Die föderale Kontaktstelle ist auch der interföderale Koordinierungsmechanismus.

  • Föderale Ebene : FÖD Soziale Sicherheit; GD Politikkoordinierung und internationale Politik
  • Flandern : Agentschap Binnenlands Bestuur; Afdeling Gelijke kansen, Inburgering en Integratie; team Gelijke kansen
  • Wallonische Region : Agence pour une Vie de Qualité (AViQ)  ; Direction Appui, Relations extérieures et internationales
  • Französische Gemeinschaft : Ministère de la Fédération Wallonie-Bruxelles ; Direction Egalité des Chances
  • Region Brüssel-Hauptstadt : Service public régional de Bruxelles; equal.brussels
  • Gemeinsame Gemeinschaftskommission : Administration de la Commission communautaire commune
  • Französische Gemeinschaftskommission : Service Bruxellois francophone des Personnes handicapées (PHARE)
  • Deutschsprachige Gemeinschaft: Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

Unabhängiger Mechanismus

Zur unabhängigen Überwachung der Durchführung der Konvention muss in jedem Vertragsstaat ein unabhängiger Mechanismus benannt werden. In Belgien wurde das nationale Menschenrechtsinstitut Unia mit der Förderung, dem Schutz und der Überwachung der Umsetzung der Konvention beauftragt.

Man kann sich auch an Unia wenden, um eine Diskriminierung aufgrund einer Behinderung zu melden oder dort eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Zivilgesellschaft

Der Gedanke „Nichts über uns ohne uns“ steht im Mittelpunkt der UN-Konvention, und die repräsentativen Organisationen von Menschen mit Behinderungen müssen auch in die Umsetzung der Konvention einbezogen werden. Auf föderaler Ebene sind der Nationale Hohe Rat für Personen mit Behinderung und das Belgian Disability Forum die ersten Ansprechpartner.

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